Fragen & Antworten

Schischule Rußbach - häufig gestellte Fragen

Skikurse - Privatstunden - Skikindergarten - Kinderkurse - Ski Alpin Erwachsene - Snowboard

Muss ich mich für eine Kursteilnahme anmelden?

Ja, bitte melden Sie sich bis einen Tag vor Kursbeginn bei uns an - entweder per email oder persönlich im Skischulbüro.

Wo befindet sich der Skischulsammelplatz?

Wir haben unseren Sammelplatz im Tal - direkt hinter der Talstation der Hornbahn Rußbach, alle Kurse beginnen und enden dort.

Ist die Liftkarte im Kurstarif inkludiert?

Nein, die Liftkarte erhalten Sie bei den Liftkassen. Für den Zugang zu den Liften braucht jeder eine eigene Karte. 

Kleinkinder (unter 6 Jahre) bekommen in der Skiregion Dachstein West eine Gratiskarte. Bitte holen Sie diesen "Miniskipass" vor Kursbeginn an der Liftkasse (Altersnachweis erforderlich). Ältere Kinder und Erwachsene fahren am günstigsten mit einer Mehrtageskarte oder mit einer Familienkarte.

Weitere Infos auf www.dachstein.at

Kann ich die Ausrüstung bei Ihnen leihen?

Unser Partner für Ihre Leihausrüstung ist der Checkpoint, der sich gleich neben unserem Skischulbüro in der Talstation der Hornbahn befindet. Öffnungszeiten des Skiverleihs: täglich von 09.00 - 16.30 Uhr.

Wie kann ich bezahlen?

Wir akzeptieren gerne Bargeld, außerdem können Sie mit Bankomatkarte (maestro) oder Kreditkarte (visa, master) bezahlen. Bitte bezahlen Sie vor Kursbeginn im Skischulbüro.

Kann ich jederzeit einen Kurs beginnen?

Fortgeschrittene können täglich in einen laufenden Kurs einsteigen. Anfängerkurse beginnen montags, in den Weihnachtsferien je nach Bedarf auch während der Woche. Privatstunden sind jederzeit möglich!

Gibt es auch am Wochenende Skikurse?

Unsere Gruppenkurse laufen jeweils von Montag bis Freitag (bzw. Mittwoch). In den Weihnachtsferien laufen die Kurse zum Teil auch über das Wochenende weiter. Privatunterricht ist immer möglich - auch am Wochenende und an Feiertagen. 

Was ist, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht vorhanden ist?

Wenn sich für einen bestimmten Kurs nicht genügend Teilnehmer anmelden, bieten wir kürzere Kurse an, oder machen Ihnen ein individuelles Angebot für Privatstunden. 

Wie viele Teilnehmer sind in einer Gruppe?

Durchschnittliche Gruppengröße: Kinderkurse 7-8 Kinder, Skikindergarten und Erwachsene: 4-5 Teilnehmer. Anfängerkinder werden am ersten Tag oft von mehreren Skilehrern betreut, bevor sie je nach Lernfortschritt in einzelne Gruppen unterteilt werden.

Ab welchem Alter können Kinder in die Skischule?

Ab 4 Jahren können Kinder am Ganztageskurs teilnehmen, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im Skikindergartn (halbtags). Noch jüngere Kinder betreuen wir gerne in unserem Mini-Privat-Programm.

Ab welchem Alter kann mein Kind am Snowboardkurs teilnehmen?

Kinder können ab 9 - 10 Jahren am Snowboardkurs teilnehmen. Privatunterricht für Snowboard ist ab ca. 6 Jahren möglich.

Wann muss ich einen Privatlehrer reservieren?

Je früher Sie reservieren, desto eher können wir Ihnen Ihre gewünschte Zeit bzw. Ihren Wunschlehrer buchen. Auf jeden Fall sollte Privatunterricht 1 - 2 Tage vorab reserviert werden.  Einzelstunden sind meist auch spontan verfügbar.

AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

Skischule Russbach
Ski- und Snowboardschule, Leiter Norbert Höll
Schattau 25, 5442 Rußbach am Paß Gschütt, Austria

1. Allgemeines

Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Rußbach und den Kunden ("Vetragspartnern") unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Wintersportschule. Das umfasst insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skifahrens oder Snowboardens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Wintersport.

2. Online-Angebot und Informationsmaterial

Alle Angebote und Aktionen der Skischule Rußbach sind freibleibend und unverbindlich. Die Skischule Rußbach als "Autor" übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.  Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Information bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt. Die Skischule Rußbach behält es sich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

2.1 Verweise und Links

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.

2.2 Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

3. Vertragsabschluß

Reservierungen und Buchungen können persönlich vor Ort, über Internet oder via Email durchgeführt werden. Die Angebote der Skischule Rußbach sind freibleibend. Buchungen, insbesondere über die Website,  gelten erst nach Bestätigung durch die Skischule Rußbach sowie mit vollständigen Bezahlung durch den Kunden als fest gebucht. Die für die Kursabwicklung notwendige Kurskarte muß vom Gast vor Beginn der Dienstleistungserbringung im Skischulbüro abgeholt werden. In allen Fällen gilt, dass die Aushändigung der Kurskarte nur nach erfolgter vollständiger Bezahlung der Kurskosten  erfolgt.

Falls wir die Mindestgruppengröße pro Level nicht erreichen, bieten wir als Ersatz Halbtagskurse oder Privatstunden. 

Verkleinert sich die Gruppe auf weniger als 5 Teilnehmer (Ski- und Snowboardgruppenkurse) bzw 4 Teilnehmer (Skikindergarten, Halbtags-Gruppenkurs für Erwachsene), behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verringern. Lehrerwechsel aufgrund flexibler Organisation sind möglich.

Das Kursticket ist nicht übertragbar. Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!

Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nichts Anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. 

4. Zahlungsbedingungen

Bezahlt werden kann bar, mit Kreditkarte (Visa, Master), mit Bankomatkarte (Maestro) oder mittels PayPal. Die Bezahlung von reservierten Kursen muss bis zum Vortag des Kurs-Starts (17 Uhr) erfolgen.

Der Entgeltanspruch der Skischule Russbach gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig.

In allen Fällen erfolgt die Aushändigung der Kurskarte (Voucher) erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der Skischule Russbach. Ohne Kurskarte ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat die Skischule Russbach über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen.  Ebenfalls hat der Kursteilnehmer die Skischule Rußbach über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.

Liftkarten (Skitickets) und Skiarusürstung (Verleih) sind nicht von den Kurskosten umfasst. Diese sind vom Gast auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.

Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Kursausfälle aufgrund nicht vorhandener oder nicht funktionstüchtiger Ausrüstung des Kursteilnehmers werden nicht rückerstattet.

Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Skischule Rußbach. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule Rußbach zur Vertragsauflösung berechtigt.

Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Rußbach zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule Rußbach zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule Rußbach unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Rußbach zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die durch die Skischule Russbach im Rahmen der Kurse gemachten Bild -und Videodokumente in den eigenen Medien (insbesondere auf dieser Homepage) und Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.

 

6. Unmöglichkeit der Leistung

Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z.B. Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, udgl.) nicht möglich ist, ist die Ski- & Snowboardschule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Ski- & Snowboardschule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – z.B. an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt. Im Falle der diesbezüglichen (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit wird die Skischule Russbach das anteilige Entgelt binnen 14 (vierzehn) Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die
Skischule Russbach von ihren Leistungspflichten, wenn diese davon berührt sind. Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit stellt die Ski- & Snowboardschule über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.

Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen wie Schließungen der Ski- & Snowboardschule gelten die unten angeführten besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2 Virus bzw. CORONAVirus).

7. Reklamationen und Gewährleistung

Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Kunden dem jeweiligen Büro der Skischule Russbach unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen. Nimmt der Kunde sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden. Sonstige Ansprüche gegen die Ski- & Snowboardschule sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

8. Haftrungsrelevante Hinweise und Empfehlungen, Haftungsbeschränkungen:

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für  Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen, weil die Skischule Russbach nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten wurden durch die Ski- & Snowboardschule oder eine ihr zurechenbaren Person durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Dem Kunden der Ski- & Snowboardschule und allen Kursteilnehmern wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

Die Ski- & Snowboardschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden und Folgeschäden, die aus einem schadensverursachenden Verhalten betreffend die Hauptpflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag resultieren und die von ihr oder ihr zurechenbaren Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wobei der Haftungsausschluss für vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche jeder Art, nicht aber für Personenschäden, gilt. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der Ski- & Snowboardschule bestehen. Die Ski- & Snowboardschule haftet in keinem Fall, wenn sich der Kunde unter Missachtung der Anweisungen der Skischule Russbach, unter Missachtung der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden AGB am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht. Sollten dem Kunden Schäden entstehen, die auf eine dem Kunden vermittelten Schneesportausrüstung zurückzuführen sind, so wird der Kunde die Skischule Russbach entsprechend schad- und klaglos halten.

Die Ski- & Snowboardschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule Russbach sich selbst oder anderen Personen zufügt. Gleiches gilt für dementsprechende Schäden, die ihm von Dritten zugefügt werden. Für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die Skischule Russbach in keinem Fall. Jeder Kunde ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner eigenen Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen.

Unabhängig vom Verschulden haftet die Ski- & Snowboardschule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen. Soweit der Kunde der Ski- & Snowboardschule Unternehmer ist (z.B. Reisebüro- oder Reiseveranstalter), beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Ski- & Snowboardschule sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule Russbach keinen Ersatz.

Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Ski- & Snowboardschule keine Garantie für den Ausbildungserfolg des Kunden oder Kursteilnehmers übernommen.

 

9. Rücktritt und Stornobedingungen

Gruppenkurse und Privatstunden finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich. Bei Kartenzahlung wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet. Erfolgt die Stornierung erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Rußbach berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif bis zum Ausmaß eines vollen Tages zu verlangen.

Bei bereits angetretenen Gruppenkursen und Privatstunden ist eine Rückerstattung erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, unter Vorlage der Kurskarte und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Zurückgezahlt wird in diesem Fall der Differenzbetrag zwischen bezahlter und tatsächlich erbrachter Leistung.

Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Witterungsbedingte Ausfälle und Ausfälle aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände ("höhere Gewalt", Gebrechen bei Seilbahn, Unfall) werden nicht ersetzt.

Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Kursteilnehmer als Vertragspartner. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Ski- & Snowboardschule keinen Ersatz.

10. Sicherheit, Helmpflicht für Kinder, FIS-Pistenregeln

Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche laut Salzburger Landessportgesetz 1988, LGBl Nr. 98/1987 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind. Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.

11. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 bzw Corona-Virus:

11.1. Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers:
Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt. Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden (regionale) Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten
nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden. Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule oder des Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski- & Snowboardschule, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden. Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- & Snowboardschule in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen. Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand
keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben. Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein. Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Snowboardschule mitteilen, sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski- & Snowboardschule zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboardschule abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.

11.2. Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse

11.2.1. Die Leistungserbringung ist für die Skischule Russbach möglich:

Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- & Snowboardschule möglich und nimmt der Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigen „Rücktrittsbedingungen“ ausgeführten Bestimmungen sinngemäß. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss. Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird, und unter Berücksichtigung behördlicher Maßnahmen oder Anordnungen zumindest noch die Abhaltung von Einzelkursen erlaubt ist (unabhängig davon bleiben die Rechte der Ski- & Snowboardschule auf Zusammenlegung von Gruppenkursen und Reduktion der Unterrichtsstunden gemäß Punkt 3 unberührt). Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten, Personen im Ort oder in der Region
der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich.
Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.

11.2.2. Die Leistungserbringung ist für die Skischule Russbach ganz oder teilweise unmöglich:

In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt:
• behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen ist,
• behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule zwingend erforderlich ist,
• behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
• den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.

Die Leistungspflicht der Skischule Russbach entfällt auch, wenn Ski- oder Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrern der jeweiligen Ski- & Snowboardschule benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder
Snowboardlehrern oder Dritten aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Lehrkräfte der Skischule Russbach ausfallen. Die Ski- & Snowboardschule ist insbesondere nicht verpflichtet,  Unterrichtsleistungen zuzukaufen.

11.2.3. Die Leistungserbringung ist für die Skischule Russbach nur nach Vertragsänderung (Vertragsanpassung an geänderte Verhältnisse) möglich:

Für den Fall, dass es aufgrund behördlicher Maßnahmen oder Anordnungen zur Untersagung von Gruppenkursen kommt, ist die Ski- & Snowboardschule berechtigt, den Vertrag zu ändern bzw. das Vertragsentgelt unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angebotenen Preises für Einzelkurse bzw. Einzelstunden anzupassen und dem Kunden die Differenz zur bereits erfolgten Zahlung in Rechnung zu stellen, dies unter folgenden Voraussetzungen:
• nach Vertragsabschluss wurde durch eine behördliche Maßnahme oder Anordnung die Abhaltung von Gruppenkursen oder Kursen für Gruppen von aus demselben Haushalt stammenden Personen untersagt, was für die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war,
• die behördliche Maßnahme oder Anordnung bezieht sich auf den Zeitraum der Vertragsleistung,
• der Ski- & Snowboardschule ist nach Maßgabe der behördlichen Maßnahme oder Anordnung die
Abhaltung von Einzelkursen erlaubt,
• die Leistungserbringung ist für die Ski- & Snowboardschule zumindest grundsätzlich weiterhin
möglich (die Benützung von Pistenflächen wurde nicht gänzlich untersagt oder der Seilbahn- bzw.
Liftbetrieb wurde nicht gänzlich eingestellt), und
• der Rücktritt vom Vertrag wurde vom Kunden nicht gemäß 9 (Rücktrittsbedingungen) erklärt.

11.3. Besondere Haftungsbestimmungen

Die Skischule Russbach übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftreten von COVID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Kunde während der Erbringung der Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden Vorkehrungen von der Skischule Russbach ausgegangen sein sollte. Ist die Leistungserbringung für die Skischule Russbach aus einem oder mehreren der oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Skischule Russbach für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten des Kunden eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte Aufwendungen,  jegliche Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer damit zusammenhängenden vorzeitigen Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im Zusammenhang mit verfallenen Liftkarten, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige  gesundheitsbezogene Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.), jedenfalls ausgeschlossen. Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise möglich (vgl. dazu
oben entsprechende Bestimmungen) und muss der Kunde den Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagen, so gilt Punkt 9 (Rücktrittsbedingungen).

11.4. Anzeichen einer Erkrankung

Die Ski- & Snowboardschule behält sich vor, Fiebermessungen bei jedem Kunden vor Beginn eines jeden Kurses oder am Beginn eines jeden Kurstages durchzuführen. Im Falle erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten wie z.B. COVID-19 kann die Skischule nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht ausschließen.Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.

 

10. Erfüllungsort

5442 Rußbach, Schattau 25, Austria 

11. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Rußbach sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

12. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

13. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

14. Datenschutz

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung